Den Löwenanteil tragen die Kassen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Fachzahnärzte für Kieferorthopädie müssen ihre Patienten seit 2002 nach sogenannten „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) einstufen. Die KIG werden in fünf Schweregrade eingeteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.

Von den fünf Schweregraden betrifft dies die Grade 3 bis 5. Die Behandlungskosten dafür werden auch weiter von der GKV übernommen. Und zwar nach der geltenden gesetzlichen Regelung des Sozialgesetzbuches. Die Kosten müssen aus dem bei der Kasse einzureichenden Heil- und Kostenplan (den wir erstellen) hervorgehen und werden, bei Bewilligung, für das erste Kind zu 80 Prozent und für das zweite zu 90 Prozent übernommen. Die Eigenleistung von 20 bzw. 10 Prozent erstattet die GKV nur nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Bei Abbruch der Behandlung, ob seitens des Patienten oder des Arztes, wird nichts erstattet. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen vom Patienten selbst getragen werden.

Die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung der Grade 1 und 2 tragen nicht die Kassen, sondern müssen vom Patienten bzw. seinen Eltern übernommen werden. Sollte dies für Sie zutreffen, werden wir Ihnen nach eingehender Untersuchung Ihres Kindes einen Heil- und Kostenplan zusenden. Die Gebühren sind übrigens nicht auf einmal fällig, sondern nur für die jeweils erbrachten Leistungen. Die meisten Patienten bzw. Eltern entscheiden sich für eine gemäßigte zinsfreie monatliche Rate, z. B. über 30 Monate bei einer zwei bis zweieinhalb Jahre dauernden Behandlung.

Mehr Infos unter: www.waizmanntabelle.de

Private Krankenversicherung

Eine kieferorthopädische Behandlung gehört bei der privaten Krankenversicherung (PKV) je nach Vertrag zum Leistungsumfang. Individuell unterscheiden sich Umfang und Höhe der Kostenübernahme. Vor der Behandlung sollten Sie deshalb mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang erstattet wird. Dafür erhalten Sie von uns nach der Erstellung der diagnostischen Unterlagen einen detaillierten Heil- und Kostenplan zum Einreichen bei Ihrer PKV.

Wichtig: Nach Feststellung einer kieferorthopädischen Fehlstellung ist die Kostenübernahme durch eine private Zusatzversicherung, die nach der Diagnosestellung abgeschlossen wurde, meist nicht mehr möglich.

Wenn Sie Fragen zu den Kosten bei Kinderbehandlungen haben, klären wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch in unserer kieferorthopädischen Fachpraxis in München auf. Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin, entweder telefonisch oder mit dem Online-Terminkalender.

Online-Termin vereinbaren

Verwandte Themen